Nutzungsbedingungen
1. Der Grillplatz und seine Einrichtung sind pfleglich zu behandeln.
2. Die Benutzung des Grillplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzer haften für alle Schäden, die durch Benutzung der Anlage entstehen, und stellen die Vereinsgemeinschaft Gießen-Kleinlinden e.V. insoweit von allen Ansprüchen frei.
3. Den Benutzern ist bekannt, dass entsprechend der hessischen Lärmschutzverordnung (LärmVO) Musikanlagen jeglicher Art nur in mäßiger Lautstärke benutzt werden können, sodass die umliegenden Bewohner nicht unzumutbarer Lärmbelästigung ausgesetzt werden. Ein Verstoß gegen die hessische Lärm VO kann mit einem Bußgeld bis zu 5000,- EUR bestraft werden.
4. Von Benutzern verursachte Schäden sind durch diese zu beheben bzw. auf ihre Kosten innerhalb einer von der Vereinsgemeinschaft Gießen-Kleinlinden e.V. zu setzenden Frist zu beheben. Jeder Schaden an der Anlage, auch wenn er nicht durch die Benutzer selbst verursacht wurde, ist der Vereinsgemeinschaft Gießen-Kleinlinden e.V. umgehend anzuzeigen.
5. Die Benutzung der Grillanlage für kommerzielle Zwecke ist nur mit Genehmigung der Vereinsgemeinschaft Gießen-Kleinlinden e.V. gestattet
6. Das Grillen ist nur im Bereich der vorhandenen Grillstelle erlaubt. Die Verwendung zusätzlicher Grillgeräte ist genehmigungspflichtig. Zusätzliche offene Feuerstellen sind verboten.
7. Das Abstellen und Befahren mit Fahrzeugen ist auf dem Grillplatz nur an den vorgesehenen Plätzen erlaubt. Die Zufahrtswege sind unbedingt frei zu halten. Sollten Zufahrtswege durch parkende Fahrzeuge behindert werden, werden diese auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt.
8. Es sind ausschließlich die vorhandenen Toilettenanlagen zu benutzen.
9. Das Verunreinigen des Grillplatzes und des angrenzenden Geländes ist zu vermeiden. Diese sind nach der Feier unbedingt sauber zu verlassen.
10. Das Zelten am Grillplatz ist nicht erlaubt. Eine Übernachtung in den Räumen bedarf der Genehmigung der Vereinsgemeinschaft Gießen-Kleinlinden e.V.
11. Der Grillplatz und seine Einrichtungen, insbesondere Grillhütten, Grilleinrichtungen und Toilettenanlagen, sind unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung, jedoch bis spätestens 10.00 Uhr des folgenden Tages durch den Benutzer zu reinigen und die Abfälle umweltgerecht zu entsorgen. Andere Zeiten sind nur mit Zustimmung des Grillplatzverwalters möglich.
12. Die Benutzung von Einweggeschirr ist aus Umweltgründen zu vermeiden.
13. Eine Kaution in Höhe von 200 EUR ist bei der Schlüsselübergabe zu hinterlegen. Diese wird zurück erstattet, wenn der Grillplatz mit den gesamten Einrichtungen in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand verlassen wurde.
14. Den Beauftragten der Vereinsgemeinschaft Gießen-Kleinlinden e.V. ist jederzeit Zutritt zum Grillplatz zu gewähren. Ihrer Anordnung ist im Rahmen der Grillplatzordnung Folge zu leisten.
15. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Grillplatzverordnung kann die erteilte Erlaubnis durch die Vereinsgemeinschaft Gießen-Kleinlinden e.V. fristlos zurückgenommen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der hinterlegten Kaution besteht nicht.
16. Verantwortlich für die Schlüsselübergabe und Abnahme des Grillplatzes nach der Veranstaltung ist der Grillplatzwart.
17. Die Einhaltung der LärmVO ist ein wesentlicher Bestandteil der Vertragsvereinbarung; sie wird durch die Unterschrift zur Kenntnis genommen.
18. Das Benutzungsentgelt ist in bar zu entrichten. Der Benutzungsvertrag wird erst nach Eingang des Benutzungsentgelts bei der Vereinsgemeinschaft Gießen-Kleinlinden e.V. wirksam. Bei einer nachträglichen Absage des Termins besteht ein Anspruch auf Erstattung des Benutzungsentgelts bis vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Die Höhe des Benutzungsentgeltes regelt die Gebührenordnung.